Kanzlei für Wohnraum- und Gewerbemietrecht sowie Wohnungseigentumsrecht - Rechtsanwälte Matthis Libuda und Arno Gerß. Wir vertreten Mieter:innen in Berlin und Umgebung.

Unsere Rechtsgebiete

Unser Fokus liegt auf der Unterstützung von Mieter:innen in Berlin in allen rechtlichen Belangen ihres Mietverhältnisses - von der Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung.

Wohnungsmietrecht

Unsere Beratung umfasst alle Themen des Wohnungsmietrechts.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei allen Rechtsfragen zu den folgenden Themenbereichen:

  • Abwehr von Kündigungen: Verteidigung gegen ordentliche und fristlose Kündigungen, Abwendung von Wohnungsverlust, Verteidigung gegen Räumungsklagen
  • Kautionsrückforderung: Durchsetzung der Rückzahlung der Kaution nach Auszug oder bei unberechtigter Einbehaltung
  • Mieterhöhungen: Rechtliche Prüfung von Mieterhöhungen und Modernisierungsankündigungen, ggf. Abwehr
  • Betriebskostenabrechnung: Prüfung der Abrechnung auf Fehler, Überzahlungen und unberechtigte Positionen
  • Wohnungsmängel: Geltendmachung von Ansprüchen bei Schimmel, Lärm, Heizungsdefekten oder anderen Mängeln, Unterstützung bei der Durchsetzung berechtigter Mietminderungen wegen Mängeln
  • Untervermietung durchsetzen: Beratung und Durchsetzung des Rechts auf Untervermietung
  • Mietpreisbremse & Mietwucher: Prüfung und Abwehr überhöhter Mieten, Mietwucher oder Verstöße gegen die Mietpreisbremse
  • Konflikte mit Vermietern/Hausverwaltungen: Unterstützung bei Streitigkeiten mit Eigentümern oder Hausverwaltungen
  • Modernisierungsmaßnahmen prüfen: Rechtliche Begleitung bei Modernisierungen, Prüfung von Mieterhöhungen und Umlegungen
Gewerbemietrecht

Im Gewerbemietrecht beraten und vertreten wir Gewerbemieter:innen und Unternehmer:innen zu sämtlichen Fragen rund um Geschäfts- und Praxisräume.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei allen Rechtsfragen zu den folgenden Themenbereichen:

  • Beendigung des Mietverhältnisses: Kündigungen, Aufhebungsverträge, Räumungsklagen
  • Mietmängel: Mängelrüge, Mietminderung, Schadensersatz
  • Betriebskosten: Prüfung der Betriebskosten, Einspruch gegen die Betriebskosten
Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentumsrecht beraten wir Wohnungseigentümer:innen zu allen Fragestellungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei allen Rechtsfragen zu den folgenden Themenbereichen:

  • Wohnungseigentümergemeinschaft: Prüfung und Geltendmachung von Rechten gegenüber Miteigentümer:innen und der Gemeinschaft
  • Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft: Durchsetzung des Anspruchs auf ordnungsgemäße Verwaltung

Informationen zu den Anwaltskosten im Mietrecht

In jeder Angelegenheit fallen Kosten für die anwaltliche Tätigkeit an. Dies beginnt bei der Beratung. In unserem ersten Gespräch geben wir Ihnen einen transparenten Überblick über die Gebühren, die über die Erstberatung hinaus für den geschilderten Sachverhalt voraussichtlich anfallen werden.
Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Von diesem kann durch eine Honorarvereinbarung abgewichen werden.

Was kostet mich die anwaltliche Hilfe im Mietrecht?

Erstberatung
Für eine Erstberatung, die wir flexibel per Telefon oder Videocall durchführen, berechnen wir eine Pauschale von 150,00 EUR (inklusive Umsatzsteuer), die vor dem Gespräch zu zahlen ist.
Sollten Sie uns nach der Erstberatung mit der Vertretung in derselben Angelegenheit beauftragen, wird die gezahlte Erstberatungsgebühr von 150,00 EUR vollständig auf die weiteren Gebühren angerechnet und diese entsprechend reduziert. Wenn der Mieterverein, die Rechtsschutzversicherung bzw. staatliche Hilfe für die Kosten aufkommt oder die Gegenseite die Kosten tragen muss, wird die Gebühr an Sie zurückgezahlt.

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Für Mieter:innen bieten wir die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) an. Dies sichert Ihnen eine transparente und gesetzlich geregelte Kostenstruktur, die sich am Gegenstandswert (z. B. der Höhe der geforderten Kaution oder der auf das Jahr gerechneten Höhe der Mietminderung) orientiert.
Eine Einordnung können Sie auf der Seite des Berliner Mietervereins einsehen. Juris bietet einen RVG-Kostenrechner.

Honorarvereinbarung
Auf Wunsch oder bei einem besonders hohen Beratungsaufwand kann alternativ eine Honorarvereinbarung mit einem Stundensatz von 250,00 EUR (zuzüglich Umsatzsteuer) vereinbart werden.

Kostenerstattung bei erfolgreicher Rechtsdurchsetzung
Wenn wir Ihren Fall „gewinnen“, ist die Gegenseite in der Regel verpflichtet, Ihnen die entstandenen anwaltlichen und gerichtlichen Gebühren zu erstatten. Bitte beachten Sie, dass Sie als Auftraggeber:in uns gegenüber zunächst vertragliche:r Kostenschuldner:in bleiben. Wir unterstützen Sie selbstverständlich gerne bei der Durchsetzung Ihres Erstattungsanspruchs gegen die Gegenseite.

Gibt es staatliche Unterstützung, wenn ich wenig Geld habe?

Beratungshilfe für die vorgerichtliche Beratung
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Beratungshilfe vor dem ersten Beratungsgespräch bewilligt sein muss. Daher müssen Sie vor unserem Gespräch bei der Rechtsantragstelle des für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgerichts einen Beratungshilfeschein beantragen und uns diesen vorlegen.
Wenn Sie uns mit einem Beratungshilfeschein beauftragen, fällt für Sie lediglich eine gesetzliche Eigenbeteiligung von 15,00 EUR (nach Nr. 2500 VV RVG) an.

Prozesskostenhilfe für das Gerichtsverfahren
Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden, kann beim zuständigen Gericht Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden. Diese wird bewilligt, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
Wir können den Antrag auf Prozesskostenhilfe gerne für Sie beim Gericht einreichen. Hierzu ist es jedoch zwingend erforderlich, dass Sie uns die notwendigen Nachweise vollständig zur Verfügung stellen. Das Gericht prüft Ihre Angaben sehr genau und verlangt lückenlose Belege. Bitte stellen Sie uns daher folgende Unterlagen bereit:

  1. Kontoauszüge aller Ihrer Bankkonten der letzten 3 Monate
  2. Aktuelle Bewilligungsbescheide, z. B. über Grundsicherung (vormals Bürgergeld), Wohngeld oder andere Sozialleistungen.
  3. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, welches Sie unter der Rubrik „Formulare" abrufen können.
Wie können Mieterverein und Rechtsschutzversicherung weiterhelfen?

Unser Tipp: Den Mieterverein für die außergerichtliche Vertretung nutzen!
Wir empfehlen Wohnraummieter:innen eine Mitgliedschaft in einem Mieter:innenverein, da diese eine seriöse vorgerichtliche Beratung zu moderaten Kosten bietet und oft eine Rechtsschutzversicherung beinhaltet. Wir übernehmen diese Stufe dann bewusst nicht selbst, wenn Sie beim Mieterverein gut aufgehoben sind.

Wird die Sache trotzdem nicht außergerichtlich gelöst und ein Prozess nötig, übernehmen wir Ihre Vertretung, wobei Sie für die Kostenübernahme in der Regel die Rechtsschutzversicherung des Mieter:innenvereins nutzen können. Die Versicherung rechnet ihre Deckungsleistung direkt mit der Kanzlei ab, Sie zahlen im Fall der Inanspruchnahme in der Regel nur die vereinbarte Selbstbeteiligung (häufig um die 150 Euro), und zwar unabhängig davon, wie der Prozess ausgeht.

Kann das nicht meine eigene Rechtsschutzversicherung übernehmen?
Sie können Ihre Rechtsschutzversicherung nutzen, um die Kosten der außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung abzudecken. Voraussetzung ist eine Deckungszusage (Freistellungsbestätigung) der Versicherung für die konkrete Angelegenheit. Diese bekommen Sie häufig nur, wenn Sie den spezifischen Baustein Mietrecht gebucht haben.
Teilen Sie uns bitte bereits bei der Terminvereinbarung mit, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben – am besten mit dem Namen des Versicherers und Ihrer Versicherungsnummer. Auf Wunsch holen wir die Deckungszusage auch für Sie ein; die Einzelheiten der Vertragsbedingungen sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Wichtig: Wird die Deckungszusage verweigert, bleiben Sie uns gegenüber zunächst die:der vertragliche:r Kostenschuldner:in.

Wo finde ich geeignete Mietervereine und Beratungsstellen?

• Berliner Mieterverein - Telefon 030 226260
• Berliner Mietergemeinschaft - Telefon 030 21002571

Für eine erste Orientierung bietet ihr Berliner Bezirk eine offene Mieter:innenberatung, die alle Mieter:innen des jeweiligen Bezirks kostenlos nutzen können, z. B.:
• Mieterberatung ASUM - Telefon 030 2934310
• Mieterberatung Prenzlauer Berg - Telefon 030 4433810

Auch die Partei ‚Die Linke' in Berlin bietet eine kostenlose Erstberatung zur Orientierung:
• Die Linke Berlin

• Babelsberger Mieterverein in Potsdam - Telefon 0331 74 22 01

Nicht aus Berlin?
• weitere Mietervereine des DMB

Über uns

Hinter der Kanzlei stehen die Rechtsanwälte Matthis Libuda und Arno Gerß.

Rechtsanwalt Matthis Libuda

Ich berate Mieter:innen als Rechtsanwalt in allen Fragen des Mietrechts. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg habe ich das Referendariat im Bezirk des Kammergerichts Berlin absolviert, mit Stationen u.a. im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und an der Deutschen Botschaft in Sambia.

Als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei internationalen Wirtschaftskanzleien habe ich mehrere Jahre im Immobilien-, Bau- und Wohnungseigentumsrecht gearbeitet und mich dabei unter anderem mit mietvertragsrechtlichen Kündigungen, der Prüfung von Mietverträgen und baurechtlichen Streitigkeiten befasst.

Zuvor habe ich in der Refugee Law Clinic Hamburg und der Law Clinic der Bucerius Law School im Aufenthalts-, Asyl- und Abschiebehaftrecht beraten. Seit 2026 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin. Ich berate auf Deutsch und Englisch.

Mitgliedschaften: Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)

Rechtsanwalt Arno Gerß

Ich bin als Rechtsanwalt auf die gerichtliche Vertretung von Mieter:innen spezialisiert. Nach dem Jurastudium in Hamburg war ich während des Referendariats u.a. an einer Berliner Mietrechtskanzlei und bei der Senatsverwaltung im Antidiskriminierungsrecht tätig.

In meiner juristischen Ausbildung habe ich einen Fokus auf mietrechtliche Fragestellungen gesetzt, unter anderem als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Hamburger Mietrechtskanzlei und in der Mietrechtsberatung bei Mieter:innenvereinen in Pinneberg und Wedel. Zuvor habe ich Urbanistik studiert und die Erzieherausbildung durchlaufen – Erfahrungen, die mein Verständnis für die Lebenswirklichkeit von Mieter:innen prägen.

Heute verfolge ich mit der Mietrechtskanzlei Berlin praktikable und nachhaltige Lösungen für Mieter:innen. Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit en­ga­gie­re ich mich weiterhin im Mieterverein. Ich berate auf Deutsch und Englisch.

Mitgliedschaften: Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV), Berliner Anwaltsverein e.V., Deutscher Anwaltsverein e.V.
Veröffentlichungen: KJ 57 (2024): Untervermietung aus humanitären Gründen

Unsere Bürogemeinschaft

Rechtsanwaltskanzlei Yağbasan der Rechtsanwältin Damla Yağbasan | Kanzlei für Migrations- und Strafrecht

Kanzlei Dr. Herker von Rechtsanwalt Dr. Simon Herker | Kanzlei für Migrations-, Asyl- und öffentliches Recht

Formulare

Keine PDFs verfügbar.

Kontakt

Mietrechtskanzlei Berlin

Rechtsanwälte
Arno Gerß und
Matthis Libuda

mail@mietrechtskanzlei-berlin.de
030 53 000 113
Oranienstraße 43
10969 Berlin

Anfragen gerne über dieses Formular:

Bei Mietrechtsfragen:

Sind Sie Mitglied in einem Mietverein?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?